Betriebsordnung
Diese Betriebsordnung enthält die grundlegenden Regeln für die Zusammenarbeit und das Verhalten bei Top Industrieteile. Sie gilt für alle Mitarbeiter.
Unser Ziel ist ein respektvolles, professionelles, sicheres und verlässliches Arbeitsumfeld. Jeder Mitarbeiter trägt mit seinem Verhalten dazu bei.
1. Respekt & Zusammenarbeit
Wir gehen respektvoll, ehrlich und professionell miteinander um. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Meinungen und Arbeitsweisen werden respektiert.
- Wir behandeln Kollegen, Kunden und Geschäftspartner respektvoll.
- Wir sprechen miteinander und nicht übereinander.
- Probleme und Meinungsverschiedenheiten werden sachlich angesprochen.
- Wir unterstützen uns gegenseitig und arbeiten als Team.
- Gute Leistungen dürfen und sollen anerkannt werden.
- Wir tragen gemeinsam zu einem angenehmen Arbeitsklima bei.
2. Professionelles Arbeiten & Verantwortung
Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, zuverlässig und entsprechend seiner Kenntnisse und Freigaben auszuführen.
- Arbeitsabläufe und Arbeitsanweisungen werden eingehalten.
- Aufgaben werden sorgfältig und verantwortungsbewusst erledigt.
- Bei Unklarheiten wird rechtzeitig nachgefragt.
- Fehler, Schäden und Probleme werden nicht verschwiegen.
- Wir sind offen für neue Arbeitsweisen, Wissen und Verbesserungen.
- Erkannte Probleme und Verbesserungsvorschläge dürfen und sollen angesprochen werden.
Grundsatz:
Bei Unsicherheit nicht improvisieren oder ausprobieren – nachfragen.
3. Mobbing, Diskriminierung & Konflikte
Mobbing, Diskriminierung, Beleidigungen, Ausgrenzung und herabwürdigendes Verhalten werden im Unternehmen nicht akzeptiert.
Dazu gehört auch, Kollegen wiederholt bloßzustellen, sich auf deren Kosten lustig zu machen oder ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich andere Mitarbeiter ausgegrenzt oder herabgesetzt fühlen.
Konflikte und Meinungsverschiedenheiten sollen offen, respektvoll und sachlich angesprochen werden. Kann ein Konflikt nicht untereinander gelöst werden, ist ein Vorgesetzter oder zuständiger Ansprechpartner einzubeziehen.
4. Maschinen, Geräte & Freigaben
Wichtig:
Maschinen und Geräte mit besonderen Gefahren dürfen nur bedient werden, wenn du dafür ausdrücklich eingewiesen und freigegeben wurdest.
Eine einmalige Erklärung, das Beobachten eines anderen Mitarbeiters oder das eigenständige Ausprobieren stellt keine Freigabe dar.
Bestehen Zweifel darüber, ob eine Maschine, ein Gerät oder eine Tätigkeit selbstständig ausgeführt werden darf, muss vor Beginn der Tätigkeit nachgefragt werden.
Die individuellen Einweisungen und Freigaben werden separat im Bereich „Aufgaben & Freigaben“ dokumentiert.
5. Umgang mit Arbeitsgeräten & Betriebsmitteln
Maschinen, Werkzeuge, Scanner, MDE-Geräte, Computer, Fahrzeuge und sonstige Betriebsmittel sowie Firmeneigentum sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
- Arbeitsgeräte werden nur für den vorgesehenen Zweck verwendet.
- Beschädigungen, Defekte oder Auffälligkeiten werden unverzüglich gemeldet.
- Defekte oder unsichere Geräte werden nicht einfach weiterverwendet.
- Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen sind ohne entsprechende Berechtigung nicht zulässig.
- Werkzeuge und Arbeitsgeräte werden nach Gebrauch an die vorgesehenen Plätze zurückgebracht.
- Arbeitsplätze werden ordentlich hinterlassen.
Grundsatz:
Mit Firmeneigentum gehen wir sorgfältig und verantwortungsbewusst um.
6. Warenwirtschaft & betriebliche IT-Systeme
Unsere Warenwirtschaft und die betrieblichen IT-Systeme sind zentrale Bestandteile unserer Arbeitsabläufe. Eingaben, Änderungen und Buchungen müssen deshalb sorgfältig und nachvollziehbar durchgeführt werden.
- Es werden ausschließlich die persönlich zugewiesenen Zugänge verwendet.
- Zugangsdaten und Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden.
- Buchungen und Änderungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn der entsprechende Arbeitsablauf bekannt ist.
- Es dürfen keine eigenmächtigen Testbuchungen oder Änderungen in Produktivsystemen vorgenommen werden.
- Bei Unsicherheit ist vor einer Buchung oder Änderung nachzufragen.
- Fehlerhafte Buchungen oder Eingaben sind unverzüglich zu melden.
Wichtig:
Nicht sicher, was eine Funktion, Buchung oder Änderung bewirkt? Nicht ausprobieren – vorher nachfragen.
7. Datenschutz & Vertraulichkeit
Betriebliche und personenbezogene Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Dazu gehören insbesondere:
- Kunden- und Lieferantendaten
- personenbezogene Daten
- Preise und Konditionen
- interne Dokumente und Informationen
- Arbeits- und Geschäftsprozesse
- Software- und Systeminformationen
- Zugangsdaten und Passwörter
Vertrauliche Informationen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Persönliche Zugangsdaten und Passwörter dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
Bei Unsicherheit darüber, ob Informationen weitergegeben werden dürfen, ist vorher Rücksprache mit einem Verantwortlichen zu halten.
8. Kommunikation im Unternehmen
Damit Informationen und Aufgaben nicht verloren gehen und Vorgänge nachvollziehbar bleiben, verwenden wir festgelegte Kommunikationswege.
Unsere Grundregel:
Information oder Nachricht → E-Mail
Aufgabe oder zu bearbeitender Vorgang → Ticket
Wichtige betriebliche Informationen, Aufgaben und Absprachen werden nicht ausschließlich über folgende Wege weitergegeben:
- WhatsApp
- Social Media
- private Messenger
- handschriftliche Zettel oder Schmierzettel
- ausschließlich mündliche Weitergabe
Persönliche und telefonische Absprachen sind selbstverständlich möglich. Entsteht daraus jedoch eine Aufgabe oder muss eine Information später nachvollziehbar sein, wird sie über den vorgesehenen betrieblichen Kommunikationsweg festgehalten.
9. Private Handynutzung
Die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit ist auf ein angemessenes Maß zu beschränken und darf Arbeit, Aufmerksamkeit und Sicherheit nicht beeinträchtigen.
- Kurze notwendige private Nutzung ist grundsätzlich möglich.
- Längere private Telefonate oder Social-Media-Nutzung gehören in die Pause.
- Die private Nutzung darf Arbeitsabläufe und Kollegen nicht beeinträchtigen.
- Bei Maschinen oder Tätigkeiten, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, darf das Smartphone nicht ablenken.
Grundsatz:
Private Handynutzung ist in einem vernünftigen Rahmen möglich, solange Arbeit und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
10. Getränke & Lebensmittel am Arbeitsplatz
Getränke dürfen grundsätzlich am Arbeitsplatz mitgeführt werden, sofern dadurch keine Gefahr für Personen, Waren, Maschinen oder technische Geräte entsteht.
- Getränke sollen in verschließbaren Behältern aufbewahrt werden.
- Getränke dürfen nicht unmittelbar an Maschinen oder empfindlicher Technik abgestellt werden.
- Verschüttete Getränke sind sofort zu beseitigen.
- Leere Flaschen und Verpackungen sind aufzuräumen bzw. zu entsorgen.
- Essen und Mahlzeiten gehören grundsätzlich in die dafür vorgesehenen Pausen- und Aufenthaltsbereiche.
Für einzelne Arbeitsbereiche können aus Sicherheits-, Hygiene- oder Qualitätsgründen abweichende Regelungen gelten.
11. Ordnung & Sauberkeit
Jeder Mitarbeiter trägt Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im eigenen Arbeitsbereich.
- Arbeitsplätze werden ordentlich hinterlassen.
- Abfälle und Verpackungsmaterial werden korrekt entsorgt.
- Arbeitsmittel werden nach Gebrauch zurückgeräumt.
- Verkehrs-, Arbeits- und Fluchtwege werden freigehalten.
- Gemeinsam genutzte Bereiche werden sauber hinterlassen.
- Verschmutzungen und Gefahrenstellen werden beseitigt oder gemeldet.
- Waren und Materialien werden an den dafür vorgesehenen Orten abgestellt.
12. Urlaub & Erreichbarkeit
Urlaub dient der Erholung. Mitarbeiter sollen während ihres genehmigten Urlaubs grundsätzlich nicht für reguläre betriebliche Aufgaben zur Verfügung stehen müssen.
Offene Aufgaben, wichtige Informationen und laufende Vorgänge sollen deshalb vor Urlaubsbeginn möglichst abgeschlossen oder sauber an einen Kollegen übergeben werden.
Unser Grundsatz:
Urlaub ist Urlaub. Eine gute Übergabe sorgt dafür, dass Kollegen ihre freie Zeit auch tatsächlich zur Erholung nutzen können.
13. Fehler, Schäden & Probleme
Fehler können passieren. Entscheidend ist der verantwortungsvolle Umgang damit.
- Fehler und Schäden werden nicht verschwiegen.
- Probleme werden möglichst frühzeitig angesprochen.
- Fehlerhafte Buchungen oder Vorgänge werden gemeldet.
- Defekte Arbeitsmittel werden nicht einfach weiterverwendet.
- Erkannte Gefahren werden unverzüglich gemeldet.
Bei Unsicherheit:
Arbeit unterbrechen → Information einholen → anschließend korrekt fortfahren.
14. Sicherheit im Betrieb
Betriebliche Sicherheitsregeln, Arbeitsanweisungen und erhaltene Unterweisungen sind einzuhalten.
Unfälle, Beinaheunfälle, Verletzungen und erkannte Gefahren sind unverzüglich zu melden.
Die ausführlichen Regeln zu Arbeitsschutz, Notfällen, Erster Hilfe, Brandschutz, Fluchtwegen, PSA und Gefahrenbereichen werden separat im Onboarding-Bereich „Sicherheit im Betrieb“ vermittelt.
Wichtig:
Die Kenntnisnahme dieser Betriebsordnung ersetzt keine erforderliche Sicherheitsunterweisung, Maschineneinweisung oder individuelle Freigabe.
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Dokument: Betriebsordnung
Version: 1.0
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Hinweis: Diese Betriebsordnung kann bei betrieblichen, organisatorischen oder gesetzlichen Änderungen angepasst werden. Mitarbeiter werden über wesentliche Änderungen informiert. Bei relevanten Änderungen kann eine erneute Kenntnisnahme erforderlich sein.