Sicherheit im Betrieb
Sicherheit hat bei uns Vorrang. Dieses Lernfeld vermittelt dir die wichtigsten grundlegenden Sicherheitsregeln und zeigt dir, wie du dich bei Gefahren, Unfällen oder anderen Notfällen richtig verhältst.
Grundsatz:
Wenn du dir bei einer Tätigkeit unsicher bist oder eine Gefahr erkennst, unterbrich die Arbeit und frage nach. Sicherheit geht vor Geschwindigkeit.
1. Allgemeine Sicherheitsregeln
- Sicherheitsanweisungen und Arbeitsanweisungen sind einzuhalten.
- Gefahrenstellen dürfen nicht ignoriert werden.
- Defekte oder unsichere Arbeitsmittel dürfen nicht weiterverwendet werden.
- Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden.
- Unfälle, Beinaheunfälle und erkannte Gefahren sind zu melden.
- Arbeiten, für die eine besondere Einweisung oder Freigabe erforderlich ist, dürfen nur von entsprechend eingewiesenen und freigegebenen Mitarbeitern ausgeführt werden.
2. Notausgänge & Fluchtwege
Informiere dich über die Flucht- und Rettungswege in deinem Arbeitsbereich und darüber, wo sich die nächstgelegenen Notausgänge befinden.
- Notausgänge müssen jederzeit erreichbar sein.
- Flucht- und Rettungswege dürfen nicht zugestellt werden.
- Materialien, Kartons oder Waren dürfen nicht in Fluchtwegen abgestellt werden.
- Im Notfall ist den gekennzeichneten Fluchtwegen zu folgen.
- Nach Verlassen des Gebäudes ist die vorgesehene Sammelstelle aufzusuchen.
FOTO: Notausgänge / Fluchtwege / Sammelstelle
Unsere Sammelstelle:
[Sammelstelle hier eintragen]
3. Feuerlöscher & Brandschutz
Die Standorte der Feuerlöscher und weiterer Brandschutzeinrichtungen müssen bekannt sein und jederzeit frei zugänglich bleiben.
- Feuerlöscher dürfen nicht zugestellt werden.
- Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verändert werden.
- Im Brandfall sind andere Personen zu warnen.
- Bei Gefahr ist das Gebäude über die vorgesehenen Fluchtwege zu verlassen.
- Bringe dich bei einem Löschversuch niemals selbst in Gefahr.
FOTO: Standorte der Feuerlöscher
4. Erste Hilfe & Verbandkasten
Bei Verletzungen soll möglichst schnell Erste Hilfe geleistet bzw. organisiert werden.
Informiere dich darüber, wo sich die Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verbandkästen befinden und welche Mitarbeiter als Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Unsere Ersthelfer:
- [Name Ersthelfer 1]
- [Name Ersthelfer 2]
- [weitere Ersthelfer]
Verbandkasten / Erste-Hilfe-Material:
[Standort hier eintragen]
FOTO: Verbandkasten / Erste-Hilfe-Bereich
5. Notruf
NOTRUF 112
Feuerwehr & Rettungsdienst
Für einen Notruf solltest du insbesondere wissen, wo sich unser Betrieb befindet.
Betriebsanschrift:
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Besonderheiten bei der Anfahrt:
[z. B. Zufahrt über ... / Wareneingang befindet sich ...]
Beim Notruf ruhig bleiben, Fragen der Leitstelle beantworten und das Gespräch erst beenden, wenn die Leitstelle keine weiteren Fragen hat.
6. Stapler- & Fahrzeugverkehr
In Bereichen mit Staplern, Hubwagen, Speditionen oder anderen Fahrzeugen ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich.
- Verkehrswege und gekennzeichnete Bereiche beachten.
- Ausreichenden Abstand zu Fahrzeugen halten.
- Nicht unmittelbar hinter Fahrzeugen oder Staplern vorbeilaufen.
- Auf eingeschränkte Sichtbereiche der Fahrer achten.
- Wenn möglich Blickkontakt mit dem Fahrer herstellen.
- Verkehrswege nicht durch Waren, Kartons oder Arbeitsmittel blockieren.
- Flurförderzeuge dürfen nur von entsprechend berechtigten und beauftragten Mitarbeitern bedient werden.
FOTO: Staplerbereich / Verkehrswege / Gefahrenstellen
7. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Für bestimmte Tätigkeiten kann persönliche Schutzausrüstung erforderlich sein. Welche PSA getragen werden muss, richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit und den dazu festgelegten Sicherheitsvorgaben.
Mögliche PSA in unserem Betrieb:
- Sicherheitsschuhe
- Schutzbrille
- geeignete Schutzhandschuhe
- Gehörschutz
- [weitere PSA ergänzen]
FOTO: verwendete PSA
Wichtig:
Vorgeschriebene Schutzausrüstung ist zu benutzen. Beschädigte oder ungeeignete PSA ist zu melden und gegebenenfalls auszutauschen.
8. Maschinenbereich
In unserem Betrieb werden Maschinen und Geräte eingesetzt, von denen bei falscher Bedienung besondere Gefahren ausgehen können.
Wichtig:
Maschinen und Geräte mit besonderen Gefahren dürfen ausschließlich von Mitarbeitern bedient werden, die dafür eingewiesen und ausdrücklich freigegeben wurden.
- Maschinen nicht eigenständig ausprobieren.
- Schutzvorrichtungen niemals entfernen oder umgehen.
- Keine eigenmächtigen Einstellungen oder Veränderungen vornehmen.
- Defekte oder ungewöhnliches Verhalten einer Maschine sofort melden.
- Bei Unsicherheit die Maschine nicht benutzen.
- Not-Aus-Einrichtungen müssen bekannt und erreichbar sein.
Deine individuellen Maschinenfreigaben findest du im Mitarbeiterportal unter „Aufgaben & Freigaben“.
FOTO: Maschinenbereich / Gefahrenbereiche / Not-Aus
9. Verhalten bei Unfällen
Bei einem Unfall ist ruhig und überlegt zu handeln.
Ablauf im Unfallfall:
1. Arbeit bzw. Maschine stoppen
2. Gefahrenbereich sichern
3. Verletzte Person aus weiterer Gefahr bringen, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist
4. Erste Hilfe leisten bzw. Ersthelfer holen
5. Falls erforderlich Notruf 112 wählen
6. Vorgesetzten oder Verantwortlichen informieren
7. Unfall anschließend dokumentieren
Auch kleinere Verletzungen sollen gemeldet und entsprechend den betrieblichen Vorgaben dokumentiert werden.
10. Beinaheunfälle & erkannte Gefahren
Nicht jeder gefährliche Vorfall führt unmittelbar zu einer Verletzung. Auch sogenannte Beinaheunfälle können zeigen, dass ein Arbeitsablauf, eine Maschine oder eine Sicherheitsmaßnahme verbessert werden muss.
Deshalb sollen auch Situationen gemeldet werden, bei denen niemand verletzt wurde, obwohl eine konkrete Gefahr bestanden hat.
Merke:
Ein Beinaheunfall ist eine Chance, einen tatsächlichen Unfall in der Zukunft zu verhindern.
Kenntnisnahme / Unterweisungsnachweis
Ich bestätige, dass mir die grundlegenden Inhalte zum Thema „Sicherheit im Betrieb“ vermittelt wurden.
Ich hatte die Möglichkeit, Fragen zu stellen und weiß, an wen ich mich bei Unsicherheiten wenden kann.
Mir ist insbesondere bekannt, dass Maschinen und Geräte mit besonderen Gefahren ausschließlich nach entsprechender Einweisung und Freigabe bedient werden dürfen.
Mir wurden die für meinen Arbeitsbereich relevanten Notausgänge, Fluchtwege, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Feuerlöscher und betrieblichen Notfallregelungen gezeigt.
Unterweisung: Sicherheit im Betrieb
Version: 1.0
Mitarbeiter: [automatisch]
Unterweisender: [eintragen / automatisch]
Datum / Uhrzeit: [automatisch]
Status: Bestätigung erforderlich
Hinweis: Diese allgemeine Sicherheitsunterweisung ersetzt keine zusätzlich erforderliche tätigkeits- oder maschinenspezifische Unterweisung. Für einzelne Arbeitsmittel, Maschinen und Tätigkeiten können weitere Unterweisungen und Freigaben erforderlich sein.